Stach Rechtsanwälte Logo

Nachhaltige Unternehmensführung – der Vorentwurf zum NUFG

Der Bundesrat verlässt mit dem Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) den Weg der punktuellen Ergänzung des Obligationenrechts. Was heute in einzelnen Abschnitten des Rechnungslegungsrechts steht, wird zum Kern eines eigenen Erlasses, der weit darüber hinausgeht, mit einer Haftung für Schäden im Ausland, einer Aufsicht mit Sanktionskompetenz und einem besonderen Verfahrensrecht. Den erweiterten Sorgfaltspflichten unterstünden nach Schätzung des Bundesrates rund 30 Grossunternehmen – berührt werden erheblich mehr.
Kurz bevor ein Unternehmen kollabiert, wird noch einmal Kassensturz gemacht und Geld verteilt. Nicht selten fliesst das letzte Geld nicht gleichmässig an alle, die etwas zugute haben, sondern gezielt bspw. an den befreundeten Lieferanten, die Bank, gegenüber der eine persönliche Bürgschaft des Geschäftsführer besteht, oder an ein nahestehendes Unternehmen. Für die übrigen Gläubiger bleibt häufig ein Verlustschein. Das Schweizer Recht begegnet diesem Verhalten auf zwei Ebenen gleichzeitig: Strafrechtlich über den Tatbestand der Gläubigerbevorzugung in Art. 167 StGB und vollstreckungsrechtlich über die Anfechtungsklage nach Art. 285 ff. SchKG, die sog. Pauliania. Der nachfolgende Beitrag nimmt Bezug auf den strafrechtlichen Aspekt.
Immer öfter werden natürliche und juristische Personen von Kanzleien, meist aus Deutschland, angegangen, weil sie mutmasslich urheberrechtswidrig Bildmaterial von deren Mandantschaft verwendet haben. Vorgängig wird das Internet systematisch mit entsprechender Software nach geschützten Bildern durchsucht und im Anschluss eine horrende Schadenersatzforderung für die unlizenzierte Verwendung sowie die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem wird oftmals zusätzlich eine Entschädigung der Anwaltskosten gefordert.

Professionalität, Effizienz und Service.

Im Zentrum unseres Engagements stehen stets die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Klientschaft, mit welchen wir eine langfristige Partnerschaft anstreben. Unser Team an qualifizierten und erfahrenen Juristen gewährleistet Ihnen jederzeit eine umfassende individuelle Betreuung von der Beratung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.

Die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen sowie das zielorientierte Erarbeiten pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen sind unsere Herausforderungen, denen wir mit Kompetenz, Kreativität und Leidenschaft begegnen.
Unsere Rechtsanwälte sind im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St.Gallen eingetragen.

Unsere Kanzlei wurde von der SIX Exchange Regulation als sachkundige Vertreterin nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheine), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt: 
www.ser-ag.com

Unsere Kanzlei wurde von der BX Swiss AG als Listing Partner in sämtlichen Produktbereichen anerkannt.

Die Stach Rechtsanwälte AG wurde in der BILANZ Liste der Top Anwaltskanzleien der Schweiz 2026, 2025, 2024 und 2019 im Rechtsgebiet „Private Equity und Venture Capital“, 2022 im Rechtsgebiet „Migrationsrecht“ und 2026 im Rechtsgebiet „Gesellschaftsrecht“ ausgezeichnet.

Fokus

Nachhaltige Unternehmensführung – der Vorentwurf zum NUFG

Wenn der Schuldner die Karten neu mischt – die Gläubigerbevorzugung

Abmahnungen aufgrund urheberrechtswidriger Verwendung von Bildmaterial