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Neu ab 1. Januar 2026: Stärkere Rechte für Bauherren bei Baumängeln

Ab dem 1. Januar 2026 erhalten Bauherren und Immobilienkäufer deutlich stärkere Rechte bei Baumängeln. Neu besteht ein zwingender Anspruch auf unentgeltliche Nachbesserung bei Neubauten für den persönlichen Gebrauch. Für Mängelrügen gilt künftig eine Frist von 60 Tagen ab Ablieferung bzw. Entdeckung – eine Verkürzung ist ausgeschlossen. Zudem wird die fünfjährige Verjährungsfrist ausdrücklich gesichert. Auch bei Verträgen mit SIA-Norm 118 gilt verbindlich die 60-Tage-Regel. Ersatzsicherheiten müssen künftig nur noch Forderung und Verzugszinsen für zehn Jahre abdecken. Damit profitieren Bauherren von klareren und besseren Schutzbestimmungen.
Die Schweiz steht vor einem Systemwechsel: Mit der geplanten Individualbesteuerung würden Ehepaare künftig getrennt veranlagt, womit die umstrittene «Heiratsstrafe» entfällt. Doppelverdienerpaare und viele Rentner profitieren, Einverdienerfamilien zahlen hingegen mehr. Das Parlament hat die Reform 2025 knapp beschlossen, ein Referendum ist auf dem Weg – das Volk entscheidet voraussichtlich 2026.
Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in der Schweiz ist von der Herkunft des Urteils abhängig und richtet sich entweder nach dem Lugano-Übereinkommen (LugÜ) oder dem Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG). Während das LugÜ für Urteile aus EU-Staaten, Norwegen und Island ein vereinfachtes Verfahren ohne Exequatur vorsieht, gelten beim IPRG für Drittstaaten strengere Voraussetzungen, etwa hinsichtlich Zuständigkeit und rechtlichem Gehör. Beide Regelwerke dienen der Rechtssicherheit im internationalen Rechtsverkehr, unterscheiden sich jedoch wesentlich in der Praxis. Eine sorgfältige Prüfung des anwendbaren Rechtsrahmens ist deshalb unerlässlich.

Professionalität, Effizienz und Service.

Im Zentrum unseres Engagements stehen stets die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Klientschaft, mit welchen wir eine langfristige Partnerschaft anstreben. Unser Team an qualifizierten und erfahrenen Juristen gewährleistet Ihnen jederzeit eine umfassende individuelle Betreuung von der Beratung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.

Die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen sowie das zielorientierte Erarbeiten pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen sind unsere Herausforderungen, denen wir mit Kompetenz, Kreativität und Leidenschaft begegnen.
Unsere Rechtsanwälte sind im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St.Gallen eingetragen.
Unsere Kanzlei wurde von der SIX Exchange Regulation als sachkundige Vertreterin nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheine), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt.
Unsere Kanzlei wurde von der BX Swiss AG als Listing Partner in sämtlichen Produktbereichen anerkannt.

Stach Rechtsanwälte AG wurde in der BILANZ Liste der Top Anwaltskanzleien der Schweiz 2024 in den Gebieten Private Equity und Venture Capital,  2022 im Rechtsgebiet „Migrationsrecht“ sowie 2019 im Rechtsgebiet „Private Equity und Venture Capital“ ausgezeichnet.

Fokus

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