Stach Rechtsanwälte Logo

Ramon Bühler

Partner | Dr. iur. HSG | Rechtsanwalt, Notar

Ramon Bühler

Profil

Ramon Bühler studierte an der Universität St.Gallen Rechtswissenschaft mit Wirtschaftswissenschaften und schloss sein Studium im Jahr 2013 ab. Während seines Studiums arbeitete er als Assistent bei Prof. Dr. Waldburger am Lehrstuhl für Steuerrecht der Universität St.Gallen. Er war in unserer Kanzlei in den Jahren 2013 und 2014 bereits als juristischer Mitarbeiter tätig. Im Jahr 2015 erwarb er das st.gallische Anwaltspatent und im Jahr 2019 promovierte er zum Dr. iur. HSG.

Tätigkeitsgebiete

Ramon Bühler ist beratend und prozessierend vor staatlichen Gerichten sowie vor (internationalen) Schiedsgerichten tätig; vorwiegend in den Fachgebieten Gesellschafts-, Handels-, Vertrags-, Bank- und Kapitalmarktrecht, FinTech / Blockchain / Initial Coin Offerings (ICO) / Token Generating Events (TGE), Mergers & Acquisitions, Corporate Governance, Arbeits- und Erbrecht. Er nimmt als Notar auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen Beurkundungen vor.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch

Ausbildung

  • Dr. iur. HSG, Universität St.Gallen (2019), zum Thema «Kapitalerhöhung aus Eigenkapital nach Art. 652d OR»
  • Zulassung als Rechtsanwalt und Notar (2015)
  • M.A. HSG in Rechtswissenschaft mit Wirtschaftswissenschaften, Universität St.Gallen (2013)
  • B.A. HSG in Rechtswissenschaft mit Wirtschaftswissenschaften, Universität St.Gallen (2011)

Berufserfahrung

  • Rechtsanwalt bei Stach Rechtsanwälte AG (seit 2015)
  • Substitut bei Stach Rechtsanwälte AG (2013 – 2014)
  • Assistent bei Prof. Dr. Robert Waldburger, Lehrstuhl für Steuerrecht der Universität St.Gallen (2011 – 2013)
  • Bank CA St.Gallen (heute Acrevis Bank) (2009)

Kompetenzen

Kontakt

Fokus

Alles rund um den Aktionärsbindungsvertrag (ABV)

Die einzige vom Gesetzgeber vorgesehene Pflicht des Aktionärs besteht in der Bezahlung des Ausgabebetrags der von ihm gezeichneten Aktien. Weder durch Gesetz noch durch die Statuten dürfen einem Aktionär weitere Leistungspflichten auferlegt werden. Um wichtige Aktionäre dennoch an die Gesellschaft zu binden und unerwünschte Aktienverkäufe zu vermeiden, werden in der Praxis häufig ABV abgeschlossen.

Probezeit – Was ist legal?

Die meisten Arbeitsverhältnisse beginnen mit einer Probezeit. In dieser soll festgestellt werden, ob der neue Arbeitnehmer zum Unternehmen passt und umgekehrt. Eine Probezeit wird heute bei einem neuen Arbeitsverhältnis standardmässig vereinbart. Die Probezeit dient sowohl für die Arbeitgeberin wie auch den Arbeitnehmer dem gegenseitigen Kennenlernen. Falls die Beziehung nicht funktioniert, soll das Arbeitsverhältnis ohne grosse Umstände beendet werden können.