Handelsrecht
Unsere Mandanten sind täglich mit den verschiedensten wirtschaftlichen Transaktionsarten konfrontiert. Unsere Aufgabe ist es, unsere Klienten dabei zu beraten, sie bei der Gestaltung der rechtlichen Beziehungen zu ihren Partnern zu unterstützen und ihnen die erforderlichen vertraglichen Grundlagen zur Verfügung zu stellen, damit sie sich auf einer gesicherten rechtlichen Basis bewegen können.
Wir beraten und unterstützen Sie unter anderen in Bezug auf folgende Themen:
• Kaufverträge
• Auftragsrecht
• Mietverträge
• Leasingverträge
• Werkverträge
• Darlehensverträge
• Agenturverträge
• AGB
• Kooperationsverträge
• Joint Venture Verträge
• etc.

